Der Staat fördert Betriebe bei der LED-Umrüstung

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Im Januar 2014 ist eine neu gefasste Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kraft getreten.

Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren bei Ersatzinvestition in energieeffiziente Technologien von Zuschüssen in Höhe von 30 % der Netto-Investitionskosten. Das gilt– unter anderem – für die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik. Zwischen 2.000 Euro und maximal 30.000 Euro können je Einzelmaßnahme dafür in Anspruch genommen werden. Die Förderfähigkeit wird anschließend anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt.

TCL-Solutions berät nicht nur fachkundig bei allen Fragen rund um den Zuschuss und die zugrunde liegenden Bedingungen, sondern unterstützt bei der Antragstellung und dem Verwendungsnachweis. Allerdings ist Eile geboten. Die förderfähigen Einzelmaßnahmen sind bislang insofern begrenzt, als dass Sie bis zum 31.Dezember 2014 beantragt sein müssen